Ihre Grundsteuererklärung müssen Sie zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 elektronisch einreichen. Somit verbleiben Ihnen nur 7 Monate für die Abgabe. Die Steuerberater der WBS-Gruppe unterstützen Sie hierbei individuell und fachkundig: Wir beraten und begleiten Sie im gesamten Prozess, erstellen Ihre Erklärung und übermitteln diese an das zuständige Lagefinanzamt.
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Übrigens: Stichtag der Wertfestsetzung ist der 1. Januar 2022. Der neue Grundbesitzwert wird an die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt weitergegeben, welche die Höhe der Steuerschuld durch Anwendung Ihres Hebesatzes ab 2025 neu festsetzt. Die Grundsteuer wird künftig alle 7 Jahre aktualisiert– außer in Bayern, wo die Werte nur einmal festgestellt werden.
Die Grundsteuer wurde seit 1949 in nahezu unveränderter Form erhoben. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht diese mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine neue Grundlage für die modifizierte Grundsteuer zu schaffen. Einige Bundesländer haben ein eigenes Modell zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer entworfen – so zum Beispiel auch Hessen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in neuer Form erhoben. Doch bereits ab dem 1. Juli 2022 müssen entsprechende Grundsteuererklärungen zur Ermittlung des Immobilienwertes abgegeben werden. Von der Reform sind 36 Millionen Grundstücke in ganz Deutschland betroffen.
Weitere Informationen zur Erhebung der Grundsteuer und den jeweiligen Hebesätzen finden Sie auch auf den Webseiten des digitalen Finanzamtes Hessen und des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden.
Die WBS Gruppe, bestehend aus WBS Steuerberater und der Kanzlei Willitzer Baumann Schwed mit Sitz in Wiesbaden, vereint erfahrene Spezialisten aus den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen mit notariellen Dienstleistungen. So profitieren Sie von unseren ganzheitlichen Lösungen, einem großen Experten-Netzwerk sowie unserer langjährigen Erfahrung am Standort Wiesbaden.
Dirk Baumann, Michael Willitzer und Frank Schwed
(v. l. n. r.)
Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir ein für Sie individuelles und unverbindliches Angebot.
Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir zur Anfertigung Ihrer Erklärung benötigen.
Wir erstellen für Sie die Erklärung und übermitteln diese nach Ihrer Freigabe elektronisch an das zuständige Lagefinanzamt.
Wir überprüfen für Sie den Grundsteuerbescheid sowie die Grundsteuererhebung durch die Gemeinde bzw. die Stadt.